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Barrierefreie Schulhomepage: Was Schulleitungen wirklich wissen müssen

Sehbehinderter Student am Computer

Viele Schulleitungen haben in letzter Zeit vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gehört und fragen sich seitdem: haben wir ein Problem mit unserer Schulwebsite und einen dringenden Handlungsbedarf?

Die kurze Antwort: Ja, eure Website muss barrierefrei sein. Aber das relevante Gesetz ist gar nicht das BFSG und die Pflicht ist auch nicht neu.

Dieser Artikel beantwortet die Fragen, die Schulleitungen wirklich beschäftigen:

  • Sind wir überhaupt betroffen?
  • Wie weit ist unsere Seite davon entfernt?
  • Was passiert, wenn wir nichts tun?
  • Und wo fangen wir an?

Ja, ihr seid betroffen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) machte 2025 viele Schlagzeilen. Es ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen dazu, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.

Für staatliche Schulen gilt es aber nicht. Staatliche Schulen sind öffentliche Stellen. Für sie existiert bereits seit 2019/2020 eine eigene Regelung: die BITV 2.0, die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Die Pflicht ist also nicht neu. Sie gilt schon länger als viele denken.

Was gilt für wen, im Überblick:

SchultypRelevantes GesetzGilt seit
Staatliche SchuleBITV 2.0 (Bund) + Landes-BITV2019 / 2020
Kommunaler SchulträgerBITV 2.02019 / 2020
Private oder konfessionelle SchuleBFSG28. Juni 2025

Beide Regelwerke – BITV und BFSG – basieren auf demselben technischen Standard: den WCAG 2.1, den Web Content Accessibility Guidelines. Was konkret auf der Website umgesetzt werden muss, ist also in beiden Fällen sehr ähnlich. Der Unterschied liegt eher im rechtlichen Rahmen, nicht in den technischen Anforderungen.

Wichtiger Hinweis für private und konfessionelle Schulen: Das BFSG-Datum ist bereits verstrichen. Wer noch keine barrierefreie Website hat, hat jetzt Handlungsbedarf.

Wie weit ist eure Schulhomepage davon entfernt?

Das ist die entscheidende Frage. Meine schnelle Einordnung: Wenn eure Schulwebsite ein paar Jahre alt ist, besteht vermutlich Handlungsbedarf, aber generell gilt: Das lässt sich ohne einen kurzen Check pauschal nicht sagen.

Jetzt ein paar Infos dazu, was ihr in zehn Minuten selbst prüfen könnt und was die häufigsten Schwachstellen auf Schulwebseiten sind.

Die Tools für die Checks sind weiter unten aufgelistet, aber zuerst ein paar wichtige Kriterien:

1. Haben alle Bilder einen Alternativtext? Bilder ohne Alt-Text sind für Screenreader unsichtbar. Wer mit einer Sehbehinderung auf eure Seite kommt, bekommt keinen Hinweis, was auf dem Bild zu sehen ist. Das betrifft auch Fotos von Schulveranstaltungen, Logos und Grafiken.

2. Sind die Kontraste ausreichend? Hellgrauer Text auf weißem Hintergrund sieht modern aus – ist aber für viele Menschen kaum lesbar. Der Mindest-Kontrast laut WCAG liegt bei 4,5:1 für normalen Text. Das klingt technisch, ist aber schnell prüfbar (dazu weiter unten mehr).

3. Funktioniert die Seite ohne Maus? Drückt mal die Tab-Taste auf eurer Startseite und schaut, ob ihr durch Menü, Links und Formulare navigieren könnt. Wenn nicht, ist die Seite für Menschen mit motorischen Einschränkungen nicht vollständig bedienbar.

4. Sind die Überschriften logisch strukturiert? Eine H1, darunter H2, darunter H3: in dieser Reihenfolge, nicht irgendwie nach optischen Vorlieben. Die Überschriftsebene hat nämlich auch eine Beduetung und Screenreader-Nutzer springen zwischen Überschriften, um sich auf einer Seite zu orientieren. Wenn die Struktur nicht stimmt, geht diese Orientierung verloren.

5. Sind PDFs zugänglich? Eingescannte Elternbriefe, Formulare als Bilddatei, nicht getaggte PDF-Dokumente – das sind auf Schulwebseiten die häufigsten Barrieren überhaupt. Ein PDF, das nicht als barrierefreies PDF erstellt wurde, ist für Screenreader schlicht nicht lesbar. Alternativ:

6. Haben Videos Untertitel? Nicht eingebrannte Untertitel im Video, sondern schaltbare – also solche, die man ein- und ausschalten kann. Das ist ein Unterschied, der oft übersehen wird.

7. Gibt es eine Erklärung zur Barrierefreiheit? Das ist eine eigene Unterseite, die beschreibt, wie weit eure Website die Anforderungen erfüllt – und wo sie es noch nicht tut. Sie ist für öffentliche Schulen Pflicht, und sie muss einen Feedback-Mechanismus enthalten, über den Nutzer Barrieren melden können.

Wenn ihr bei den ersten sechs Punkten überwiegend „nein“ sagt: Ihr seid nicht allein. Das ist auf den meisten Schulwebseiten so.

Schnell selbst prüfen: Diese Tools helfen

Ihr müsst keine Webentwickler sein, um einen ersten Überblick zu bekommen.

PageSpeed Insights (pagespeed.web.dev) von Google testet unter anderem die Barrierefreiheit eurer Seite. Einfach die URL eingeben, Ergebnis abwarten, unter „Barrierefreiheit“ nachschauen. Es testet nur eine Seite, nicht die gesamte Website, aber für einen ersten Eindruck reicht das.

WAVE (wave.webaim.org) ist eine Browser-Erweiterung, die direkt auf eurer Website Fehler markiert. Sehr anschaulich: Fehler erscheinen direkt dort, wo sie auf der Seite sind.

Colour Contrast Analyser ist ein kostenloses Desktop-Tool, mit dem ihr die Kontraste eurer Texte und Hintergründe prüfen könnt. WAVE ist aber schon als erster Check oft ausreichend.

Wichtig zu wissen: Diese Tools finden ungefähr 30 bis 50 Prozent der tatsächlichen Fehler. Ein automatischer Test ersetzt keine manuelle Prüfung. Aber er zeigt euch schnell, wo die offensichtlichsten Probleme liegen.

Ist Barrierefreiheit nur eine rein technische Sache?

Nein – und deshalb finden die automatischen Tests nicht alle Fehler.

Die technische Seite ist nur ein Teil davon und die sollte entsprechend gut gemacht sein. Aber Barrieren entstehen auch durch Verwendung komplizierter Sprache, durch verschnörkelte Schriften, die schwer zu lesen sind oder durch inkorrekt beschriebene Bilder. Mehr dazu, wie es in der Praxis aussieht: Barrierefreiheit auf Schulwebseiten – einmal eingerichtet und fertig?

Was droht euch und wie real ist die Gefahr?

Das ist die Frage, die viele am meisten beschäftigt. Meine persönliche Einschätzung dazu (es ist keine juristische Beratung!):

Beschwerden durch Betroffene: Eltern, Schülerinnen oder Schüler mit Behinderung können sich bei der zuständigen Aufsichtsstelle beschweren, wenn eure Website Barrieren hat. Die Behörden können dann Nachbesserungen verlangen (weitere Infos des Bundes dazu: Durchsetzung und Überwachung)

Reputationsschaden: Eine Schule, die Inklusion im Leitbild stehen hat, aber eine nicht zugängliche Website betreibt, ist ein Widerspruch, der auffällt, gerade wenn jemand konkret davon betroffen ist.

Fördermittel: In manchen Bundesländern sind barrierefreie Websites eine Voraussetzung für bestimmte Förderungen. Das ist regional sehr unterschiedlich, aber es lohnt sich, das zu prüfen.

Das Risiko, Menschen aktiv auszuschließen, ist real und das ist eigentlich der wichtigere Punkt. Schulen haben einen Bildungsauftrag, der Inklusion einschließt. Die Website ist ein Teil davon.

Was ihr konkret tun könnt

Barrierefreiheit klingt nach einem riesigen Projekt. Das muss es aber nicht sein. Vieles lässt sich schrittweise angehen.

Die Frage, die man sich dabei aus meiner Sicht stellen könnte: Ist unsere Seite sowieso recht alt und sollte überarbeitet werden? Wenn ja, dann lieber alles neu aufsetzen, statt nachzubessern. Wenn die Schulwebsite vor kurzem gemacht wurde – testen, schauen, eventuell beraten lassen – und nachbessern.

Was ihr selbst tun könnt:

Alt-Texte nachpflegen. Bei neuen Bildern, die ihr hochladet, immer einen beschreibenden Alternativtext eingeben. In WordPress ist das ein Pflichtfeld im Bild-Block. Das kostet fünf Sekunden und macht einen echten Unterschied.

Texte vereinfachen. Lange Schachtelsätze, Fachbegriffe ohne Erklärung, passive Konstruktionen – das sind Barrieren für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder einfach für Eltern, die schnell eine Information suchen. Klare, kurze Sätze helfen allen.

Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Vorlagen gibt es vom BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren) und Ländern kostenlos zum Download. Auch wenn eure Website noch nicht vollständig barrierefrei ist: Die Erklärung, in der ihr das ehrlich benennt und einen Kontaktweg anbietet, ist besser als gar nichts.

Was technisches Know-how braucht:

Saubere HTML-Struktur, korrekte ARIA-Labels, funktionierende Tastaturnavigation, barrierefreie Formulare und einiges mehr. Das sind Dinge, die beim Aufbau der Website richtig gemacht werden müssen. Nachträglich lässt sich da vieles korrigieren, aber es braucht jemanden, der weiß was er tut.

Das Gleiche gilt für PDFs. Ein barrierefreies PDF ist kein eingescanntes Dokument, das als PDF gespeichert wurde. Es hat eine Struktur, getaggte Überschriften, Lesereihenfolge. Das kann man lernen, aber es braucht Zeit und etwas Einarbeitung.

Tipp: Bei manchen PDFs kann man leicht nachbessern, indem man die entsprechenden Infos einfach direkt auf der Website anbietet und damit den Download optional macht.

Wie viel Zeit habt ihr noch?

Für staatliche Schulen gibt es keine neue Deadline, denn die BITV-Pflicht gilt bereits. Aber das bedeutet nicht, dass man nichts tun muss, weil die Frist schon vorbei ist. Es bedeutet, dass es höchste Zeit ist endlich anzufangen.

Der pragmatische Ansatz: Fang mit dem an, was schnell geht und viel bringt. Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen, Alt-Texte konsequent pflegen, einen ersten technischen Check machen lassen. Dann schrittweise weiter.

Für private und konfessionelle Schulen: Das BFSG-Datum ist verstrichen. Wer jetzt handelt, ist besser dran als wer wartet.

Kurz zum rechtlichen Hintergrund

Für alle, die es genauer wissen wollen: die rechtlichen Grundlagen im Überblick.

BITV 2.0 – Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Bundesrecht für öffentliche Stellen. Basiert auf dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Landes-BITV – Jedes Bundesland hat zusätzlich eigene Regelungen. Bayern hat das BayBGG, Baden-Württemberg das L-BGG, NRW das BGG NRW. Die technischen Anforderungen sind ähnlich, die Zuständigkeiten unterscheiden sich.

WCAG 2.1 / EN 301 549 – Der technische Standard hinter allen Gesetzen. Die WCAG 2.1 definiert konkret, was „barrierefrei“ bedeutet. EN 301 549 ist die europäische Norm, die auf die WCAG verweist.

BFSG – Gilt für private Unternehmen, nicht für öffentliche Schulen. Relevant für private und konfessionelle Schulen.

EAA – European Accessibility Act, die europäische Grundlage des BFSG.

Unterm Strich

Barrierefreiheit auf der Schulhomepage ist kein bürokratisches Pflichtprogramm, das man irgendwann abhakt. Sie entscheidet darüber, ob alle Menschen – Eltern mit Sehbehinderung, Schülerinnen mit Lernschwäche, Lehrkräfte die mobil unterwegs sind – die Informationen finden, die sie brauchen.

Das ist kein technisches Detail. Das ist ein Teil dessen, was eine Schule ausmacht. Und der erste Schritt muss kein perfekter sein, aber es wäre gut, wenn er bald kommt.

Wenn ihr wissen wollt, wo eure aktuelle Website steht – ich schaue sie mir gerne kostenlos an und sage euch, wo der größte Handlungsbedarf ist. Oder wir sprechen darüber, wie eine neue Schulhomepage aussehen könnte, die von Anfang an barrierefrei ist. Unverbindlich anfragen.

Häufige Fragen zur Barrierefreiheit auf Schulwebseiten

Gilt das BFSG für staatliche Schulen? Nein. Staatliche Schulen sind öffentliche Stellen und fallen unter die BITV 2.0, nicht unter das BFSG. Das BFSG gilt für private Unternehmen.

Müssen private und konfessionelle Schulen barrierefrei sein? Ja – für sie gilt seit dem 28. Juni 2025 das BFSG. Der Stichtag ist bereits verstrichen.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit und brauchen wir die wirklich? Ja. Sie ist für öffentliche Schulen Pflicht. Es ist eine eigene Unterseite, auf der ihr beschreibt, wie weit eure Website die Anforderungen erfüllt und wo noch nicht. Sie muss außerdem einen Kontaktweg enthalten, über den Nutzer Barrieren melden können.

Welche kostenlosen Tools helfen beim ersten Check? PageSpeed Insights von Google, die Browser-Erweiterung WAVE und der Colour Contrast Analyser sind gute Einstiegspunkte. Sie finden aber nur einen Teil der Fehler. Für eine vollständige Prüfung braucht es eine manuelle Überprüfung.

Was passiert, wenn unsere Schulwebsite nicht barrierefrei ist? Für staatliche Schulen gibt es meiner Meinung nach (bin aber kein Jurist!) kein klassisches Abmahnrisiko. Betroffene können sich aber bei Aufsichtsbehörden beschweren, die Nachbesserungen verlangen können. Realistischer als formale Sanktionen ist der Reputationsschaden, wenn die fehlende Barrierefreiheit konkret auffällt.

Kann man unsere bestehende Website barrierefrei machen oder braucht es einen Relaunch? Das hängt von der technischen Basis ab. Manche Websites lassen sich mit gezielten Anpassungen gut auf Vordermann bringen. Andere – besonders ältere oder technisch schlecht aufgebaute Seiten – kommen günstiger weg, wenn man sie neu aufsetzt. Das lässt sich aber erst nach einem kurzen Check beurteilen.

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